Was ist die AHV?
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die erste Säule des schweizerischen Drei-Säulen-Systems. Sie garantiert allen Personen, die in der Schweiz Beiträge geleistet haben, eine Altersrente sowie Leistungen im Todesfall. Sie wird durch Beiträge der Arbeitgeber, der Arbeitnehmenden und der Selbstständigerwerbenden finanziert.
Definition
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung, auf Französisch AVS, auf Italienisch AVS) ist das Fundament des schweizerischen Vorsorgesystems. Sie wurde 1948 durch Bundesgesetz eingeführt und trat am 1. Januar 1948 in Kraft. Sie bildet die erste Säule des schweizerischen Drei-Säulen-Systems und deckt den Lebensunterhalt im Alter sowie beim Tod des Hauptverdieners.
Wie sie funktioniert
Die AHV basiert auf dem Umlageverfahren: Die heute von den Erwerbstätigen entrichteten Beiträge finanzieren direkt die Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner (Solidarität zwischen den Generationen). Die Höhe der Rente richtet sich nach den Beitragsjahren und dem während des Erwerbslebens erzielten Durchschnittseinkommen.
Das AHV-System umfasst tatsächlich drei gemeinsam verwaltete Versicherungen:
- AHV — Alters- und Hinterlassenenrenten
- IV — Invalidenversicherung (Teilfinanzierung)
- EO — Erwerbsersatzordnung (Militär, Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption usw.)
Beiträge und Pflichten
Für Arbeitnehmende werden die AHV/IV/EO-Beiträge vom Bruttolohn abgezogen. Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil ein und addiert seinen eigenen Anteil, bevor er beides an die Ausgleichskasse überweist. Die genauen Sätze werden vom Bundesrat festgelegt und können leicht angepasst werden.
Jeder Arbeitnehmende wird durch seine AHV-Nummer (13-stellig, Format 756.XXXX.XXXX.XX) identifiziert. Die Erfassung der AHV-Nummer ist ab der Einstellung obligatorisch. Sie dient als einheitliche Kennung für alle Sozialversicherungen und Steuerbehörden.
Der Arbeitgeber muss:
- Sich bei einer Ausgleichskasse (kantonal oder berufsständisch) anschliessen.
- Jeden Mitarbeitenden mit seiner AHV-Nummer und dem massgebenden Lohn melden.
- Die Beiträge monatlich oder vierteljährlich entrichten.
- Der Kasse eine jährliche Lohnabrechnung übermitteln.
Schweizerischer Kontext
Das Drei-Säulen-System ist eine schweizerische Besonderheit, die seit 1972 in der Bundesverfassung verankert ist:
- 1. Säule (AHV/IV/EO): Deckung des Existenzbedarfs, obligatorisch und universell.
- 2. Säule (BVG): Berufliche Vorsorge, obligatorisch für Arbeitnehmende ab einem bestimmten Lohn.
- 3. Säule (3a/3b): Freiwillige individuelle Ersparnisse mit steuerlichen Vorteilen.
Die Reform AHV 21 (in der Volksabstimmung 2022 angenommen) hat das Referenzalter für Männer und Frauen auf 65 Jahre vereinheitlicht und die MwSt-Sätze ab 2024 erhöht, um den AHV-Fonds zu finanzieren.
Wie Neoffice es verwaltet
Neoffice integriert die Berechnung der AHV/IV/EO-Beiträge in das Lohnmodul. Die Abzüge werden auf jedem Lohnausweis automatisch berechnet. Die jährliche Lohnabrechnung wird gemäss der Swissdec ELM-Norm für die direkte Übermittlung an die Ausgleichskasse erstellt. Die AHV-Nummer jedes Mitarbeitenden wird sicher in der Personalakte gespeichert.
Questions fréquentes — AHV
Wie hoch ist der AHV-Beitragssatz?
Was ist die AHV-Nummer?
Wer verwaltet die AHV-Beiträge?
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