Glossar

Was ist das UVG?

Das UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) ist der dritte Pfeiler der obligatorischen Sozialversicherungen in der Schweiz für Arbeitnehmende. Es deckt Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten ab und garantiert medizinische Versorgung und Entschädigungen bei Arbeitsunfähigkeit.

Definition

Das UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung, auf Französisch LAA) trat am 1. Januar 1984 in Kraft. Es macht die Unfallversicherung für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz obligatorisch, einschliesslich Teilzeitbeschäftigter und Lernender. Das UVG deckt Berufsunfälle (BU), Nichtberufsunfälle (NBU) und Berufskrankheiten ab.

Wie es funktioniert

Das UVG ist ein obligatorisches Versicherungssystem: Jeder Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmenden zwingend ab dem ersten Arbeitstag gegen Unfälle versichern. Die Deckung ist sofort, ohne Wartefrist.

Die Verwaltung obliegt zwei Typen von Versicherern:

  • Die SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) — öffentlichrechtliche Anstalt, die von Gesetzes wegen bestimmte Branchen versichert.
  • Anerkannte Privatversicherer (von der FINMA zugelassene Versicherungsgesellschaften) — decken Arbeitgeber ab, deren Branche nicht der SUVA zugeteilt ist.

Deckung und Leistungen

Das UVG übernimmt:

Sachleistungen (medizinische Versorgung)

  • Medizinische Behandlungskosten, Hospitalisation, Medikamente
  • Hilfsmittel (Prothesen, Rollstuhl usw.)
  • Berufsbegleitende Wiedereingliederungsmassnahmen

Geldleistungen

  • Taggeld: ab dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit, 80% des versicherten Tageslohns
  • Invalidenrente: bei dauerhaften Folgen (teilweise oder vollständig)
  • Hinterlassenenrente / Todesfallkapital: bei Tod des Versicherten

Der versicherte Jahreslohn ist auf einen vom Bundesrat periodisch revidierten Höchstbetrag begrenzt. Löhne über diesem Höchstbetrag können durch eine Zusatzversicherung (UVGZ) gedeckt werden.

Aufteilung der Prämien

PrämientypZu Lasten von
UVG-BU (Berufsunfälle)Vollständig zu Lasten des Arbeitgebers
UVG-NBU (Nichtberufsunfälle)Grundsätzlich zu Lasten des Arbeitnehmenden (vom Lohn abgezogen)

Der Arbeitgeber kann jedoch ganz oder teilweise für die NBU-Prämie aufkommen — dies ist oft ein Sozialleistungspaket in Gesamtarbeitsverträgen (GAV).

Schweizerischer Kontext

Das UVG ist Teil des schweizerischen Sozialversicherungssystems neben der AHV (1. Säule) und dem BVG (2. Säule). Es wird durch die auf Löhnen erhobenen Prämien finanziert, ohne direkte öffentliche Finanzierung. Die Prämiensätze variieren je nach Branche und spezifischem Unfallrisiko — die Baubranche zahlt höhere Prämien als administrative Dienstleistungen.

Wie Neoffice es verwaltet

Neoffice ermöglicht die Konfiguration der UVG-BU- und UVG-NBU-Prämiensätze pro Versicherer. Die Abzüge werden auf jeder Lohnabrechnung automatisch gemäss dem Bruttolohn und dem versicherten Höchstbetrag berechnet. Die Daten werden in die jährliche Swissdec-Abrechnung für die Übermittlung an den Versicherer über die ELM-Norm integriert.

Termes liés

Questions fréquentes — UVG

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfällen (BU) und Nichtberufsunfällen (NBU)?

SUVA oder Privatversicherer: wer entscheidet?

Was deckt das UVG im Unfallfall?

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