Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026
1. Gegenstand, Parteien und Annahme
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB") regeln den Zugang zu und die Nutzung der Plattform Neoffice, einer cloudbasierten Unternehmenssoftware (ERP), die von Neoservice (Schweiz) herausgegeben und betrieben wird. Die vollständige Firma von Neoservice findet sich auf den Rechnungen.
Neoffice richtet sich an professionelle Kunden (Unternehmen, Selbstständige, Vereine, öffentliche Körperschaften). Mit dem Abschluss eines Abonnements, der Aktivierung einer Testversion, dem Anklicken des Akzeptanzfelds oder der Nutzung des Dienstes erklären Sie, zu beruflichen Zwecken zu handeln, und bestätigen, dass Sie diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert haben; diese bilden eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen (dem "Kunden") und Neoservice.
2. Beschreibung des Dienstes
Neoffice ist eine All-in-One-Cloud-ERP-Plattform für KMU und umfasst insbesondere Fakturierung (Schweizer QR-Rechnung), Buchhaltung, CRM, Verkauf, Einkauf, Lagerverwaltung, Kassensystem, Projektmanagement, Personalwesen, Helpdesk, den KI-Assistenten Nora, Dokumentenverwaltung und eine mobile App. Der genaue Funktionsumfang hängt vom abonnierten Angebot ab.
Jeder Kunde verfügt über eine dedizierte Instanz (virtueller privater Server), die in der Schweiz gehostet wird; je nach abonniertem Angebot kann es sich auch um einen isolierten Bereich auf einem gemeinsam genutzten Server handeln. Neoservice hostet, betreibt, aktualisiert und sichert die Plattform; der Kunde nutzt sie für seine eigenen Bedürfnisse.
Neoffice ist ein Verwaltungswerkzeug. Es ersetzt weder die Beratung durch eine Treuhandgesellschaft noch eine Rechts-, Steuer- oder Personalberatung, und es garantiert allein nicht, dass die Buchhaltung, die MWST, die Löhne oder die übrigen gesetzlichen Pflichten des Kunden konform sind. Funktionen, die als experimentell oder als Beta-Version gekennzeichnet sind, werden ohne Gewährleistung bereitgestellt.
3. Kostenlose Testversion
Neoffice kann mit einer kostenlosen Testphase von 7 Tagen angeboten werden, ohne Verpflichtung und ohne Kreditkarte. Nach Ablauf der Testphase endet der Zugang automatisch, sofern kein Abonnement abgeschlossen wird. Neoservice behält sich das Recht vor, den Testzugang bei Missbrauch einzuschränken oder zu verweigern.
4. Abonnement, Preise und Abrechnung
Das Standardabonnement wird mit CHF 149.- pro Benutzer und Monat (monatliche Formel) oder CHF 1'490.- pro Benutzer und Jahr (jährliche Formel, zwei Monate gratis) berechnet. Zusätzlicher Speicher wird mit CHF 1.- pro GB und Monat berechnet. Die Preise verstehen sich ohne MwSt., sofern nicht anders angegeben.
Die Abrechnung erfolgt im Voraus pro Periode, und die Rechnungen sind innerhalb der darin angegebenen Frist zahlbar. Nichtzahlung oder Zahlungsverzug kann nach erfolgloser Mahnung zur Sperrung des Zugangs zum Dienst führen. Neoservice kann die Tarife anpassen: Jede Änderung wird dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt, und der Kunde, der sie ablehnt, kann zum Ende der laufenden Periode kündigen (Artikel 5).
5. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Das Abonnement wird für die Dauer der gewählten Periode (monatlich oder jährlich) abgeschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Periode. Der Kunde kann jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Periode kündigen, über sein Konto oder durch Kontaktaufnahme mit Neoservice.
Neoservice kann das Abonnement unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende der laufenden Periode kündigen sowie mit sofortiger Wirkung bei schwerwiegender Verletzung dieser AGB, bei rechtswidriger Nutzung des Dienstes oder bei anhaltender Nichtzahlung nach Mahnung.
Bei Vertragsende kann der Kunde seine Daten während mindestens 30 Tagen exportieren; danach werden sie endgültig gelöscht, einschliesslich der Sicherungen nach Ablauf ihres üblichen Aufbewahrungszyklus.
6. Hosting, Sicherheit und geteilte Verantwortlichkeiten
Hosting. Die Daten des Kunden werden in der Schweiz gehostet (Infomaniak Public Cloud). Bestimmte Funktionen, die der Kunde zu aktivieren wählt (E-Mail-Versand, Benachrichtigungen der mobilen App, SMS, Zahlung, Messaging, künstliche Intelligenz), ziehen Dienstleister hinzu, die sich ausserhalb der Schweiz befinden können: Die Dienstleister sind in der Liste in Artikel 8 aufgeführt.
Sicherheit. Neoservice ergreift geeignete technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten. Dazu gehören insbesondere: die Verschlüsselung der Datenübertragung (TLS); streng kontrollierte Betriebszugriffe auf die Server (Authentifizierung per Schlüssel, Zugriff nur für berechtigte Personen); die laufende Überwachung der Server mit Alarmmeldungen; die Sicherheitsupdates des Systems und der Plattform, die schrittweise und zuerst auf einem Pilotserver eingespielt werden; verschlüsselte Sicherungen ausserhalb des Standorts (Artikel 7); rollenbasierte Zugriffsrechte in der Instanz des Kunden. Neoservice kann diese Massnahmen anpassen, ohne das Schutzniveau insgesamt zu senken.
Geteilte Verantwortlichkeiten. Die Sicherheit der Instanz wird geteilt. Der Kunde legt seine Benutzer an und entfernt sie wieder und weist ihnen die passenden Rechte zu; er hält seine Zugangsdaten geheim und aktiviert die Zwei-Faktor-Authentifizierung, wenn sie ihm angeboten wird; er schützt seine eigenen Geräte und sein Netzwerk; er meldet Neoservice unverzüglich jeden Verdacht auf eine Kompromittierung; und er stellt sicher, dass seine Benutzer diese AGB einhalten.
Vorfall. Stellt Neoservice einen Sicherheitsvorfall fest, der die Daten des Kunden betrifft, so informiert Neoservice den Kunden darüber so rasch wie möglich, damit dieser seine eigenen Informationspflichten erfüllen kann.
7. Datensicherungen und Datenexport
Neoservice sichert die Daten der Instanz des Kunden regelmässig, grundsätzlich jede Nacht, ausserhalb des Standorts und verschlüsselt, damit der Dienst nach einem Ausfall oder einem Schadenfall wiederhergestellt werden kann. Auf Anfrage kann Neoservice eine Sicherung wiederherstellen; die Kosten einer Wiederherstellung, die durch einen Fehler des Kunden erforderlich geworden ist, können diesem in Rechnung gestellt werden.
Diese Sicherungen dienen der Wiederaufnahme des Dienstes; sie stellen kein gesetzliches Archiv dar und entbinden den Kunden nicht von seinen eigenen Aufbewahrungspflichten. Der Kunde kann seine Daten jederzeit über die Plattform exportieren; ausserhalb von Neoffice bewahrt er die Unterlagen auf, zu deren Aufbewahrung ihn das Gesetz verpflichtet (insbesondere die Geschäftsbücher und die Buchungsbelege während zehn Jahren: Art. 958f OR).
8. Datenschutz (Auftragsbearbeitung)
Für die Personendaten, die der Kunde in Neoffice bearbeitet, ist der Kunde der Verantwortliche und Neoservice handelt als Auftragsbearbeiter (Art. 9 revDSG, Art. 28 DSGVO). Der vorliegende Artikel bildet den Auftragsbearbeitungsvertrag zwischen den Parteien.
- Gegenstand und Dauer. Bereitstellung des in Artikel 2 beschriebenen Dienstes für die Dauer des Vertrags. Die bearbeiteten Daten sind jene, die der Kunde und seine Benutzer erfassen oder importieren (beispielsweise Daten von Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden); die betroffenen Personen sind jene, deren Daten der Kunde bearbeitet.
- Weisungen. Neoservice bearbeitet die Daten ausschliesslich auf dokumentierte Weisung des Kunden, das heisst diese AGB und die Nutzung des Dienstes durch den Kunden, sowie zur Bereitstellung, Sicherung und Wartung des Dienstes. Neoservice informiert den Kunden, falls Neoservice der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen das Gesetz verstösst.
- Vertraulichkeit. Die zur Bearbeitung der Daten befugten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Sicherheit. Die Massnahmen gemäss Artikel 6 gelten.
- Weitere Auftragsbearbeiter. Der Kunde ermächtigt Neoservice, weitere Auftragsbearbeiter beizuziehen, die gleichwertigen Verpflichtungen unterliegen. Die Liste wird laufend aktualisiert und unter neoffice.ch/de/sous-traitants veröffentlicht. Neoservice informiert den Kunden über jede wesentliche Änderung; der Kunde kann dieser aus wichtigen Gründen widersprechen und, falls keine Einigung zustande kommt, den Vertrag kündigen.
- Übermittlung ins Ausland. Neoservice sorgt dafür, dass jede Übermittlung ausserhalb der Schweiz über eine gesetzlich vorgesehene Garantie verfügt (als angemessen anerkanntes Land, Standardvertragsklauseln, für die Vereinigten Staaten anwendbarer Datenschutzrahmen).
- Unterstützung. Neoservice unterstützt den Kunden in zumutbarem Umfang bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen und bei der Erfüllung seiner eigenen Pflichten (Datenschutz-Folgenabschätzung, Meldung einer Verletzung der Datensicherheit).
- Verletzung der Datensicherheit. Neoservice informiert den Kunden so rasch wie möglich, wie in Artikel 6 vorgesehen.
- Vertragsende. Die Daten werden zurückgegeben und anschliessend gelöscht, wie in Artikel 5 vorgesehen.
- Überprüfung. Neoservice stellt dem Kunden die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Artikels erforderlich sind, und ermöglicht angemessene Überprüfungen, die im Voraus angekündigt werden und auf Kosten des Kunden erfolgen.
Neoservice verkauft oder überträgt die Daten des Kunden nicht an Dritte.
9. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Neoservice bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes, garantiert jedoch keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Zugang. Geplante Wartungsarbeiten können vorübergehende Unterbrechungen verursachen, die nach Möglichkeit im Voraus angekündigt werden. Um eine Sicherheitslücke unverzüglich zu beheben, kann Neoservice ohne vorherige Ankündigung eingreifen; Neoservice beschränkt die Unterbrechung dann auf das unbedingt Notwendige.
Der Support wird an Werktagen über die im abonnierten Angebot angegebenen Kanäle erbracht, ohne garantierte Antwortzeit. Neoservice haftet nicht für Unterbrechungen, die Drittdiensten, dem Netzwerk oder den Geräten des Kunden oder höherer Gewalt zuzurechnen sind.
10. Dienste Dritter
Neoffice kann sich mit Diensten Dritter verbinden (Zahlung, Bank, E-Mail-Versand, SMS, Messaging, Post, künstliche Intelligenz, Lohndeklarationen durch einen zertifizierten Partner). Diese Dienste unterliegen eigenen Bedingungen; mit ihrer Aktivierung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen. Deren Verfügbarkeit, Tarife und Ergebnisse liegen in der Verantwortung des jeweiligen Anbieters; Neoservice haftet dafür nicht, soweit das Gesetz dies zulässt.
11. KI-Assistent (Nora)
Die Antworten des KI-Assistenten Nora werden automatisch generiert. Diese können unrichtig oder unvollständig sein. Der Benutzer überprüft sie, bevor er ein Dokument, eine Zahlung, einen Versand oder eine Entscheidung freigibt. Der Kunde bleibt für die Handlungen seiner Benutzer verantwortlich, einschliesslich jener Handlungen, die die Benutzer Nora zur Ausführung übertragen.
12. Pflichten des Kunden und Sperrung
Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst rechtmässig und im Einklang mit diesen AGB zu nutzen, die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten zu wahren, nicht zu versuchen, unbefugt auf die Systeme zuzugreifen, den Dienst nicht zu stören und sicherzustellen, dass die Inhalte, die er bearbeitet, rechtmässig sind und dass er über die erforderlichen Rechte verfügt. Der Kunde ist für die Aktivitäten seiner Benutzer und der Personen verantwortlich, denen er Zugang gewährt, beispielsweise seiner Treuhandgesellschaft oder seinen Beratern. Er hält Neoservice von Ansprüchen Dritter schadlos, die sich aus einem von ihm bearbeiteten Inhalt oder aus einer den vorliegenden AGB widersprechenden Nutzung ergeben.
Neoservice kann einen kompromittierten Zugang oder einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt unverzüglich sperren und informiert den Kunden darüber, sobald möglich. Die Sperrung endet, sobald die Ursache ausgeräumt ist.
13. Geistiges Eigentum
Die Plattform Neoffice, ihr Code, ihre Marke und ihre Gestaltungselemente bleiben das ausschliessliche Eigentum von Neoservice und/oder ihren Lizenzgebern. Mit dem Abschluss des Abonnements erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Abonnements. Die vom Kunden eingegebenen Daten und Inhalte bleiben sein Eigentum; der Kunde ermächtigt Neoservice, diese ausschliesslich zum Zweck des Dienstes zu hosten und zu bearbeiten.
14. Gewährleistung und Haftung
Neoservice erbringt den Dienst mit der branchenüblichen Sorgfalt. Der Dienst wird "wie besehen" bereitgestellt: Neoservice garantiert weder, dass er frei von Fehlern oder Unterbrechungen ist, noch dass er einem bestimmten Bedürfnis des Kunden entspricht. Bei einem Mangel, der Neoservice zuzurechnen ist, bemüht sich Neoservice, diesen innert angemessener Frist zu beheben; dies ist, soweit das Gesetz es zulässt, der einzige Gewährleistungsanspruch des Kunden. Der Kunde meldet jeden Mangel oder Schaden unverzüglich und ergreift angemessene Massnahmen, um die Auswirkungen davon zu begrenzen.
Soweit das Gesetz es zulässt, haftet Neoservice nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden; für entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Verlust von Kundschaft oder Image sowie Betriebsunterbrechungen; für Verluste oder Veränderungen von Daten, die der Kunde durch einen regelmässigen Export hätte vermeiden können; für Schäden, die durch einen Dienst Dritter, durch eine Störung des Netzwerks oder der Geräte des Kunden, durch eine den vorliegenden AGB widersprechende Nutzung oder durch die Nichteinhaltung seiner Pflichten durch den Kunden (Artikel 6) verursacht werden; für den Zugriff eines Dritten mit den Zugangsdaten des Kunden; für Handlungen seiner Auftragsbearbeiter, ausser soweit das Gesetz dies vorschreibt.
Die Gesamthaftung von Neoservice ist aus jeglichem Rechtsgrund auf den Betrag beschränkt, den der Kunde in den letzten zwölf Monaten für den Dienst bezahlt hat. Keine Haftungsbeschränkung und kein Haftungsausschluss gilt bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden oder dort, wo das Gesetz dies verbietet.
15. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für eine Verzögerung oder Nichterfüllung, die durch ein Ereignis ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht wird: Naturkatastrophe, Brand, Krieg, Streik, behördliche Entscheidung, Strom- oder Netzunterbruch, Ausfall eines Infrastrukturanbieters oder Cyberangriff trotz Sicherheitsmassnahmen, die Artikel 6 entsprechen. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich darüber.
16. Abtretung und Unterauftragsvergabe
Neoservice kann die Erbringung des Dienstes ganz oder teilweise Auftragsbearbeitern übertragen (Artikel 8). Neoservice kann den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten an eine Gesellschaft übertragen, die ihre Tätigkeit übernimmt, nachdem Neoservice den Kunden darüber informiert hat. Der Kunde kann den Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung von Neoservice abtreten.
17. Änderung der AGB
Neoservice kann diese AGB ändern. Neoservice informiert den Kunden über wesentliche Änderungen schriftlich (per E-Mail oder Nachricht innerhalb der Plattform, insbesondere durch eine Bestätigungsaufforderung an den Administrator des Kontos) mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten. Der Kunde, der sie ablehnt, kann das Abonnement zum Ende der laufenden Periode kündigen; andernfalls gilt die Weiternutzung des Dienstes nach dem Inkrafttreten als Annahme.
18. Schlussbestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder nicht anwendbar, bleiben die übrigen gültig, und die betroffene Bestimmung wird durch diejenige ersetzt, die ihr am nächsten kommt. Die AGB werden in französischer, englischer und deutscher Sprache veröffentlicht; bei Abweichungen ist die französische Fassung massgebend.
Diese AGB unterstehen dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (UN-Kaufrecht, CISG). Für alle Streitigkeiten über deren Gültigkeit, Auslegung oder Erfüllung sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz von Neoservice (derzeit im Kanton Waadt) zuständig, vorbehältlich einer Beschwerde an das Bundesgericht und der zwingenden Gerichtsstände.
19. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB: hello@neoservice.ai.