Was ist der Lohnausweis?
Der Lohnausweis ist ein obligatorisches jährliches Steuerdokument, das jeder Schweizer Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden aushändigen muss. Er fasst alle im Jahr bezogenen Einkünfte und vorgenommenen Abzüge zusammen und ermöglicht es den Arbeitnehmenden, ihre Steuererklärung auszufüllen, und der Steuerbehörde, die Einkünfte zu prüfen.
Definition
Der Lohnausweis (auf Französisch Certificat de salaire, auf Italienisch Certificato di salario) ist ein standardisiertes jährliches Steuerdokument, das jeder Schweizer Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, jedem Mitarbeitenden auszustellen. Er wird nach dem amtlichen Formular der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) erstellt, das in allen Kantonen gilt, und bildet das zentrale Dokument für die Einkommenssteuererklärung der Arbeitnehmenden.
Struktur des Formulars
Das Lohnausweisformular umfasst 15 nummerierte Felder, von denen die wichtigsten sind:
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| 1 | Gesamter Bruttolohn (inkl. Prämien, Boni, 13. Monatslohn) |
| 2 | Naturalleistungen und Beteiligungen (Unterkunft, Verpflegung, Aktien) |
| 3 | Steuerfreie Verpflegungsentschädigungen |
| 4 | Geschäftsauto (Wert des privaten Vorteils) |
| 7 | AHV/IV/EO- und ALV-Abzüge Arbeitnehmeranteil |
| 8 | BVG-Prämien Arbeitnehmeranteil |
| 9 | UVG-NBUV-Prämien Arbeitnehmeranteil |
| 10 | KTG-Prämien (Krankentaggeldversicherung) |
| 11 | Nettolohn (Feld 1 − Abzüge) |
| 12 | Einbehaltene Quellensteuer (für quellenbesteuerte Personen) |
| 13 | Ersatz effektiver Spesen (Repräsentation, Reisen) |
| 14 | Weitere Bemerkungen |
| 15 | Bemerkungen des Arbeitgebers und Wahrheitsbestätigung |
Wie es funktioniert
Der Arbeitgeber erstellt für jede Person, die während des Steuerjahres unter Arbeitsvertrag stand, einen Lohnausweis — auch wenn sie zum Ausstellungsdatum nicht mehr im Unternehmen tätig ist. Der Lohnausweis wird:
- Dem Arbeitnehmenden übergeben (per Post oder auf elektronischem Weg nach Vereinbarung).
- An die kantonale Steuerbehörde am Wohnsitzort des Arbeitnehmenden übermittelt — direkt auf elektronischem Weg via Swissdec ELM für Arbeitgeber mit zertifizierter Software.
Die kantonale Steuerbehörde vergleicht die vom Arbeitnehmenden in seiner Steuererklärung deklarierten Einkünfte mit dem vom Arbeitgeber erhaltenen Lohnausweis. Jede Abweichung kann eine steuerliche Nachveranlagung oder ein Auskunftsersuchen auslösen.
Schweizerischer Kontext
Der Lohnausweis wird durch die Verordnung über die Bescheinigung von Löhnen und Renten sowie durch die Richtlinien der Schweizerischen Steuerkonferenz geregelt. Die seit 2005 gültige Formularversion ist in der gesamten Schweiz einheitlich.
Arbeitgeber, deren Arbeitnehmende der Quellensteuer unterliegen, müssen Feld 12 ausfüllen und den einbehaltenen Betrag angeben. Der Lohnausweis dient dann zur allfälligen Korrektur der Quellenbesteuerung.
Seit der Einführung der Swissdec-ELM-Norm übermitteln die meisten zertifizierten Lohnsoftwaresysteme die Lohnausweise automatisch bei der jährlichen Lohnabrechnungsabschluss an die kantonalen Steuerbehörden.
Wie Neoffice ihn erstellt
Neoffice erstellt die Lohnausweise automatisch beim Abschluss des Lohnjahres, indem alle Daten aus den Lohnabrechnungen des Jahres zusammengeführt werden. Jedes Feld des SSK-Formulars ist vorausgefüllt. Die Übermittlung an die kantonalen Steuerbehörden erfolgt über die Swissdec-ELM-Norm, ohne manuelle Neuerfassung oder Export.
Termes liés
Questions fréquentes — Lohnausweis
Wann muss der Arbeitgeber den Lohnausweis aushändigen?
Welche Informationen enthält der Lohnausweis?
Unterscheidet sich der Lohnausweis von der monatlichen Lohnabrechnung?
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