Glossar

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Erhebungsform der Einkommenssteuer in der Schweiz, bei der der Arbeitgeber den Steuerbetrag direkt vom Lohn des Arbeitnehmenden einbehält und ihn an die kantonale Steuerbehörde abliefert. Sie gilt hauptsächlich für ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).

Definition

Die Quellensteuer (auf Französisch impôt à la source) ist ein Mechanismus zur Erhebung der Einkommenssteuer, bei dem der Arbeitgeber — als Steueragent — die Steuer direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmenden einbehält und sie an die zuständige kantonale Steuerbehörde abliefert. Dieses System soll die Steuererhebung für Personen vereinfachen, die nicht verpflichtet sind, eine ordentliche Steuererklärung einzureichen.

Wer ist betroffen

Die Quellensteuer gilt hauptsächlich für:

  • Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz mit Aufenthaltsausweis (B), Kurzaufenthaltsausweis (L) oder Asylbewerberausweis (N, F) — ausgenommen Niederlassungsausweis (C).
  • Grenzgängende, die in der Schweiz arbeiten (mit unterschiedlichen Regeln je nach bilateralen Abkommen und Kantonen).
  • Im Ausland domizilierte Personen, die bestimmte Einkünfte aus Schweizer Quellen beziehen (Künstler, Sportler, Verwaltungsratsmitglieder).

Schweizer Staatsangehörige und Ausländer mit Ausweis C werden im ordentlichen Verfahren besteuert (jährliche Steuererklärung).

Tarife und Codes

Jeder Kanton erlässt seine eigenen Quellensteuertarife, ausgedrückt als Prozentsatz des Bruttolohns. Diese Tarife berücksichtigen:

  • Das monatliche Einkommen (Steuerprogression)
  • Die familiäre Situation des Arbeitnehmenden (Tarifcodes)
  • Den Wohnkanton (oder den Arbeitskanton für Grenzgängende)

Die häufigsten Tarifcodes:

CodeSituation
AAlleinstehend, ohne unterhaltsberechtigte Kinder
BVerheiratetes Paar, Einverdiener
CVerheiratetes Paar, Doppelverdiener
DAktionär der eigenen Gesellschaft (Dividenden)
HAlleinerziehend

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber, der diesem System unterliegt, muss:

  1. Die quellenbesteuerten Mitarbeitenden identifizieren.
  2. Die für die Tarifberechnung erforderlichen Informationen einholen (Zivilstand, Anzahl Kinder, Wohnkanton).
  3. Die Quellensteuer auf jedem Monatslohn einbehalten.
  4. Die einbehaltenen Beträge an die zuständige kantonale Steuerbehörde gemäss der festgelegten Periodizität überweisen.
  5. Die Jahresabrechnungen übermitteln (via Swissdec oder Papiererklärung je nach Kanton).

Im Gegenzug erhält der Arbeitgeber eine Bezugsprovision (in der Regel 1–2% des einbehaltenen Betrags).

Schweizerischer Kontext

Seit dem 1. Januar 2021 hat eine Reform der Quellenbesteuerung die Regeln zwischen den Kantonen harmonisiert (gemäss DBG). Sie führte insbesondere die Möglichkeit ein, dass quellenbesteuerte Personen mit einem Einkommen über einem bestimmten Schwellenwert eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen können, um von zusätzlichen Abzügen (Berufskosten, Schulden usw.) zu profitieren.

Wie Neoffice sie berechnet

Neoffice integriert die kantonalen Quellensteuertarife für alle Schweizer Kantone. Auf jeder Lohnabrechnung wird der Quellensteuerbetrag automatisch gemäss dem Tarifcode und dem Wohnkanton des Mitarbeitenden berechnet. Die monatlichen oder vierteljährlichen Abrechnungen pro Kanton werden automatisch erstellt und in die jährliche Swissdec-Übermittlung integriert.

Questions fréquentes — Quellensteuer

Wer unterliegt der Quellensteuer in der Schweiz?

Was sind die kantonalen Quellensteuertarife?

Wie überweist der Arbeitgeber die Quellensteuer?

Automatische Quellensteuerberechnung in Neoffice

Neoffice wendet die kantonalen Quellensteuertarife pro Mitarbeitenden an und erstellt die monatlichen Abrechnungen für jeden Kanton, integriert in Swissdec.

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